Steuer auf Übertragung absoluter Rechte

Steuer auf Übertragung absoluter Rechte

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Erklärung der Steuer auf Übertragung absoluter Rechte beim Wohnungskauf in Serbien — Satz, Bemessungsgrundlage, Pflichtiger, MwSt., Erstwohnung und Steuerbefreiungen.

Kurz zusammengefasst

Die Steuer auf Übertragung absoluter Rechte in Serbien beträgt 2,5%, wenn der Immobilientransaktion keine MwSt. unterliegt und keine Steuerbefreiung besteht. Gesetzlich ist der Verkäufer verpflichtet, aber praktisch wird im Vertrag oft vereinbart, dass der Käufer die Kosten trägt. Bei Neubau vom Investor prüft man meist MwSt., bei Bestandsimmobilien meist die Übertragungssteuer.

Grundregeln

Die Steuer auf Übertragung absoluter Rechte wird bei Übertragung des Eigentums an Immobilien gegen Entgelt gezahlt, wenn die Transaktion nicht der MwSt. unterliegt und keine Steuerbefreiung besteht. Sie tritt am häufigsten beim Kauf von Bestandsimmobilien oder vom Privatperson auf.

Übertragungssteuer oder MwSt.

Beim Wohnungskauf ist es wichtig, Übertragungssteuer und MwSt. zu unterscheiden. Unterliegt die Immobilientransaktion der MwSt., wird für dieselbe Transaktion keine Übertragungssteuer gezahlt. Beim Neubaukauf vom Investor prüfen, ob der Preis MwSt. enthält, ob der Käufer Anspruch auf MwSt.-Erstattung für die Erstwohnung hat und was genau in Vertrag und Rechnung steht.

Wer zahlt und wann

Gesetzlich ist der Verkäufer, d.h. der Rechtsübertragende, für die Steuer auf Übertragung absoluter Rechte verpflichtet. Praktisch wird im Vertrag oft vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt. Daher sollte im Kaufvertrag klar stehen, wer die Steuer zahlt, in welcher Frist und was passiert, wenn der Käufer eine Steuerbefreiung beansprucht.

  • Steuersatz ist 2,5%, wenn die Transaktion nicht der MwSt. unterliegt
  • Gesetzlich ist der Verkäufer verpflichtet, Kosten kann der Käufer tragen wenn vereinbart
  • Der öffentliche Notar reicht die Steuererklärung bei Immobilientransaktionen von Amts wegen ein
  • Steuer wird per Bescheid der zuständigen Steuerbehörde innerhalb der Frist gezahlt
  • Kapitalertragsteuer des Verkäufers ist separates Steuerthema und nicht dasselbe wie Übertragungssteuer

Bemessungsgrundlage

Die Steuer wird meist nach dem vereinbarten Kaufpreis berechnet, aber die Steuerbehörde kann den Marktwert prüfen, wenn sie den vereinbarten Preis als unter Marktwert einschätzt. Daher ist es weder sicher noch legal, den Vertragspreis künstlich zu senken, um weniger Steuer zu zahlen.

Befreiung für Erstwohnung

Erstwohnungskäufer können bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen Steuerbefreiung für die vorgeschriebene Fläche haben. Bedingungen werden nach Käuferstatus, Wohnungsfläche, Haushaltsmitgliedern und ob der Käufer zuvor relevantes Eigentum hatte geprüft. Vor Vertragsunterzeichnung vollständige Dokumentation für Befreiung prüfen.

Andere Fälle und besondere Situationen

Tausch, Schenkung, Erbschaft, Grundstückskauf, Kauf von juristischer Person, Kauf vom Investor und Ersterwerb können unterschiedliche steuerliche Behandlung haben. Nicht alles auf dieselbe Regel anwenden — in jedem Fall prüfen, ob Übertragungssteuer, MwSt., Erbschafts- und Schenkungssteuer oder Steuerbefreiung gilt.

FallSteuerliche BehandlungHinweis
Standard-BestandskaufÜbertragungssteuer 2,5%Gesetzlich Verkäufer verpflichtet, Kosten oft vom Käufer getragen
ErstwohnungskäuferMögliche BefreiungGilt nur bei erfüllten gesetzlichen Bedingungen und bis zur vorgeschriebenen Fläche
Kauf vom InvestorMeist MwSt., wenn Transaktion der MwSt. unterliegtWird MwSt. für diese Transaktion gezahlt, keine Übertragungssteuer für dieselbe Transaktion
Kauf von BaulandAbhängig vom Verkäufer und steuerlicher BehandlungPrüfen ob MwSt. oder Übertragungssteuer gilt
Schenkung oder ErbschaftBesonderes SteuerregimeNicht wie standardmäßiger Wohnungsverkauf behandeln

Häufig gestellte Fragen

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LIVION Tim

Immobilienagentur, Serbien

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