Wie Ausländer Immobilien in Serbien kaufen

Wie Ausländer Immobilien in Serbien kaufen

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Rechtlicher Rahmen, Dokumentation und Schritte für Ausländer, die eine Wohnung oder ein Haus in Serbien kaufen — Gegenseitigkeit, Notar, Steuer, Übersetzung und Grundbucheintragung.

Kurz zusammengefasst

Ein Ausländer kann eine Wohnung oder ein Wohngebäude in Serbien kaufen, wenn Gegenseitigkeit zwischen Serbien und dem Staat der Staatsangehörigkeit des Käufers besteht. Der Prozess umfasst meist eine Gegenseitigkeitsprüfung, Prüfung des Grundbuchauszugs, Übersetzung oder Gerichtsdolmetscher bei Bedarf, Vertrag beim öffentlichen Notar und Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Für Land und andere Immobilientypen können besondere Einschränkungen gelten.

Rechtlicher Rahmen

Eine ausländische natürliche Person, die in der Republik Serbien keine Geschäftstätigkeit ausübt, kann unter der Bedingung der Gegenseitigkeit Eigentum an einer Wohnung und einem Wohngebäude wie serbische Staatsbürger erwerben. Für Land, Gewerberäume und andere Immobilientypen können die Regeln vom Status des Käufers, Kaufzweck, Gegenseitigkeit und besonderen gesetzlichen Einschränkungen abhängen.

Gegenseitigkeitsprüfung

Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob zwischen Serbien und dem Staat der Staatsangehörigkeit des Käufers Gegenseitigkeit für den Erwerb von Immobilien besteht. Die Prüfung kann vom Land des Käufers und der Art der gekauften Immobilie abhängen.

Kaufschritte

Typischer Kaufprozess für einen ausländischen Käufer:

  • Gegenseitigkeitsprüfung zwischen Serbien und dem Land des Käufers
  • Immobilienauswahl und Eigentumsprüfung im Grundbuchauszug
  • Prüfung von Belastungen, Hypothek, Vermerken und rechtlicher Erwerbsgrundlage
  • Vorvertrag und Anzahlung, wenn vereinbart
  • Übersetzung der Dokumentation oder Gerichtsdolmetscher bei Bedarf
  • Kaufvertrag beim öffentlichen Notar
  • Festlegung des Steuerregimes: MwSt. oder Steuer auf Übertragung absoluter Rechte
  • Eintragung des Eigentums im Grundbuch

Kaufkosten

Zu den Kosten können Notargebühren, Übersetzung der Dokumentation oder Gerichtsdolmetscher, Agenturprovision bei Vereinbarung, Bankgebühren und Steuer gehören. Die Steuer auf Übertragung absoluter Rechte beträgt 2,5 %, wenn der Vorgang nicht der Mehrwertsteuer unterliegt und keine Steuerbefreiung gilt. Gesetzlich ist der Verkäufer verpflichtet, in der Praxis wird der Kostenanteil jedoch oft vertraglich dem Käufer übertragen.

Dokumentation für Ausländer

  • Gültiger Reisepass
  • Gegenseitigkeitsprüfung
  • Grundbuchauszug / Katasterauszug
  • Prüfung von Belastungen, Hypothek und Vermerken
  • Vorvertrag oder Kaufvertrag
  • Beurkundeter Vertrag beim öffentlichen Notar
  • Gerichtsdolmetscher oder Übersetzung der Dokumentation bei Bedarf
  • Nachweis der Zahlung des Kaufpreises

Häufig gestellte Fragen

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LIVION Tim

Immobilienagentur, Serbien

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